Verfallsanzeigen Steuern 2026
Als Reminder wird am Dienstag, 22. September 2026 an alle Steuerpflichtigen mit einem offenen Saldo eine Verfallsanzeige versendet. Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern um einen Hinweis, dass die provisorischen Steuern 2026 bis zum 31. Oktober 2026 zu begleichen sind.
Wenn die provisorische Steuerrechnung nicht fristgerecht beglichen wird, wird ab 1. November 2026 ein Verzugszins in Höhe von 4.5 % berechnet.
Falls sich Ihr steuerbares Einkommen seit der letzten definitiven Veranlagung verändert hat, können Sie die provisorische Rechnung anpassen lassen. Für eine Anpassung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Steuern auf: steuern1@oftringen.ch.
Wenn Sie die provisorischen Steuern nicht bis zum 31. Oktober 2026 begleichen, wird im November eine kostenpflichtige Mahnung in der Höhe von CHF 35.00 versandt. Sollte eine fristgerechte Zahlung nicht möglich sein, dann wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen: finanzen@oftringen.ch.
Gerne können Sie auch online einen Zahlungsvorschlag eingeben: Eingabe zur Ratenzahlung der Steuern
Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Zahlung bzw. eine Mitteilung, wenn Sie die Zahlungsfrist verlängern möchten.
Hilfreiche Informationen
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