Ausweise
Ausweise
Identitätskarte für Staatsangehörige der Schweiz
Gültigkeit
Die Identitätskarte weist folgende Gültigkeiten auf:
- 10 Jahre bei Erwachsenen
- 5 Jahre bei Kindern (die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben)
Eine abgelaufene Identitätskarte kann nicht verlängert werden und ist nicht mehr gültig. Entspricht Ihre Identitätskarte nicht mehr dem aktuellen Stand (Namensänderung, verändertes Aussehen) ist diese zu ersetzen.
Die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste ist gemäss dem Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG) und der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) eine Vorschrift. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Minderjährige oder unter umfassender Beistandschaft stehenden Personen haben mit dem/r gesetzlichen Vertreter/in vorzusprechen.
Neue Identitätskarte
Wir stellen für Sie einen Antrag für die Identitätskarte aus, welchen Sie an unserem Schalter persönlich unterzeichnen müssen. Kinder müssen den Antrag ab dem 7. Altersjahr ebenfalls unterzeichnen. Schreibunkundige oder schreibunfähige Personen sowie Kinder, die das
7. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, müssen zwar persönlich vorsprechen, jedoch das Antragsformular nicht unterzeichnen.
Bitte mitbringen:
- Alte Identitätskarte (wenn vorhanden)
- Anderen amtlichen Ausweis (wenn keine alte Identitätskarte vorhanden)
- Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle (bei Verlust oder Diebstahl)
- 1 aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
- Familienbüchlein (bei Antrag für Kinder)
- Ernennungsurkunde (bei Antrag für Bevormundete)
Tarife
- CHF 70.00 für Erwachsene
- CHF 35.00 für Kinder
Die Gebühr für die Identitätskarte ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.
Auslandschweizer/innen
Auslandschweizer/innen können die Identitätskarte bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland beantragen.
Fotos
Die Passfotos müssen immer dem neuesten Stand entsprechen und von guter Qualität sein. Es dürfen sowohl schwarzweisse als auch farbige Bilder sein. Wichtig ist der neutrale Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht ohne Kopfbedeckung oder Stirnband, keine Uniform. Da die Anforderungen an das Passfoto sehr hoch sind, empfehlen wir, das Foto von einem Spezialisten anfertigen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.schweizerpass.ch
Auweiszentrum Aargau
Pass 2022 für Staatsangehörige der Schweiz
Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Aargau können den Pass 22 (biometrischer Pass) oder das Kombiangebot, bestehend aus Pass 22 und Identitätskarte, direkt beim Ausweiszentrum Aargau beantragen.
Terminreservation: 062 835 19 28 oder unter www.schweizerpass.ch
Gültigkeit
Der biometrische Pass weist folgende Gültigkeiten auf:
- 10 Jahre bei Erwachsenen
- 5 Jahre für Minderjährige
Tarife
- CHF 145.00 für Erwachsene
- CHF 65.00 für Minderjährige
Kombi-Pack (Pass 10 und Identitätskarte)
- CHF 158.00 für Erwachsene
- CHF 78.00 für Minderjährige
Ausstellungsverfahren
Bei der persönlichen Vorspache ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der Vorspache vorgelegt werden). Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die Vertretung (Vormund) zu begleiten. Die gesetzliche Vertretung muss sich ebenfalls ausweisen können. Anschliessend wird die Identität geprüft, die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen Daten erfasst und die Gebühr für den Ausweis einkassiert.
Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.
Identitätskarte
Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Gemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.
Provisorischer Pass
In dringenden Fällen kann beim Ausweiszentrum Aarau ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben.
Ausweiszentrum Aargau
Das Ausweiszentrum Aargau befindet sich an der Bleichemattstrasse 1 in Aarau und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln optimal erreichbar. Es stehen wenige Parkplätze zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten des Ausweiszentrums Aargau entnehmen Sie bitte direkt von dessen Homepage.
![pass.jpg pass.jpg](/pages/img/trans.png)
![Identitätskarte_nkyro9av7sdb.jpg Identitätskarte_nkyro9av7sdb.jpg](/pages/img/trans.png)
Weitere Informationen