Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau
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Merkblatt Gefahrenstufe 5 |
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Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr» hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 um 12.00 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Somit sind auch am 1. August 2026 keine Feuerwerke, Himmelslaternen, Höhenfeuer etc. erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kantons Aargau.
