Amtliche Publikation: Neue Verkehrsbeschränkungen
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Schneckenbergstrasse
► neue Verkehrsbeschränkung
Signal 2.13, Verbot für Motorwagen und Motorräder
Zubringerdienst gestattet
Verfügende Behörde:
Gemeinderat Oftringen
Zürichstrasse 30
4665 Oftringen
Rechtsmittelbelehrung:
Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt vom 14. August 2026 bis 14. September 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die neuen Verkehrsanordnungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Oftringen, 7. August 2026
Bauen Planen Umwelt
