Teilrevision Nutzungsplanung erzo
Die Gemeindeversammlung hat am 26. März 2026 beschlossen:
Teilrevision Nutzungsplanung "erzo" (Einzonung Parzelle 420)
- Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan Massstab 1:2000
- Änderung § 21 Bau und Nutzungsordnung BNO
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.
Die Unterlagen (rechtsverbindliche Dokumente und erläuternde Berichte) können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung (Abteilung Bauen Planen Umwelt, 1. Stock) eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Oftringen, 3. August 2026
Gemeinderat Oftringen
Nachfolgend können Sie die Unterlagen einsehen oder herunterladen:
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01_Teilrevision erzo Oftringen: Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan |
3.60 MB |
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02_Teilrevision erzo Oftringen: Änderung der Bau- und Nutzungsordnung |
0.25 MB |
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03_Teilrevision erzo Oftringen: Planungsbericht nach Art. 47 RPV |
3.04 MB |
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04_Teilrevision erzo Oftringen: Beilage_UVP-Voruntersuchung zur Energiezentrale Renzo |
19.57 MB |
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05_Teilrevision erzo Oftringen: Vorprüfungsbericht |
0.15 MB |
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06_Stellungnahme kantonale Umweltschutzfachstelle |
0.91 MB |
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07_Projekt RENZO Teilbericht Verkehr |
2.47 MB |
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08_Bericht zur Einzonung der Parz. 420 Teilrevision der Nutzungsplanung erzo Gemeinde Oftringen |
2.04 MB |
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09_erzo: Zahlen und Fakten |
0.50 MB |