Ersatzwahl Mitglied Geschäftsprüfungskommission
Nach der Demission von Herrn Martin Bhend als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission hat der Gemeinderat die Ersatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf Sonntag, 22. September 2024, festgesetzt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 9. August 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet unter www.oftringen.ch herunter geladen werden.
Werden nicht mehr als wählbare Kandidatinnen oder wählbare Kandidaten vorgeschlagen, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die/der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.