Erbenverzeichnis und Erbbescheinigung
Erbenverzeichnis
Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser werden die gesetzlichen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Wohnsitz und Adresse festgehalten.
Sie können ein Erbenverzeichnis über das Smart Service Portal des Kantons Aargau hier bestellen.
Achtung: Benötigen Sie stattdessen eine Erbbescheinigung?
Erbbescheinigung
Die Erbbescheinigung geht noch einen Schritt weiter als das Erbenverzeichnis. Nebst der vorstehenden Auflistung der Erben bescheinigt das Bezirksgericht, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt und was der Inhalt dieser ist (weitere Erben, Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge, Vermächtnisse). Die Erbbescheinigung wird in der Regel von Banken und Versicherungen einverlangt, da nur dieses Dokument definitiv darüber Auskunft gibt, wer nun tatsächlich die Erbschaft erhält.
Eine Erbbescheinigung ist eine Bestätigung darüber, welche Personen die alleinigen Erben eines bestimmten Erblassers sind (Art. 559 ZGB). Sie kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von 3 Monaten (Art. 567 ZGB) ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären. Als Grundlage für die Ausstellung einer Erbbescheinigung dient das Verzeichnis der gesetzlichen Erben des Erblassers. Die Ausstellung einer Erbbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Zuständig für die Ausstellung einer Erbbescheinigung ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnsitz der Erblasserin bzw. des Erblassers.
Bestellungen richten Sie bitte an das
Bezirksgericht Zofingen
Untere Grabenstrasse 30
Bahnhofplatz
4800 Zofingen
Tel. 062 745 12 33
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Der Kanton Aargau stellt auf seiner Homepage ein Merkblatt für die Bestellung einer Erbbescheinigung sowie die Anmeldung eines Erbgangs beim Grundbuchamt und das Bestellformular für eine Erbbescheinigung zur Verfügung: